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Identitätskarte

Seit dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger eine neue biometrische Identitätskarte beantragen. Die bisherige Identitätskarte ohne Chip bleibt weiterhin erhältlich. Neu kann somit zwischen einer biometrischen und einer nicht biometrischen Identitätskarte gewählt werden.

Wichtig für Reisende: Wer künftig mit einer Identitätskarte innerhalb der EU reisen möchte, benötigt die neue biometrische Identitätskarte. Alternativ kann der biometrische Schweizer Pass verwendet werden. 

Die ab dem 2. November 2026 ausgestellte nicht biometrische Identitätskarte ist für Reisen innerhalb der EU nicht mehr gültig.

Biometrische Identitätskarte

Diese Variante ist für Personen vorgesehen, die ihre Identitätskarte auch als Reisedokument innerhalb der EU nutzen möchten. Wer keinen biometrischen Pass besitzt, sollte bei der Beantragung einer neuen Identitätskarte deshalb die biometrische Variante wählen. Muss beim Ausweiszentrum Aargau beantragt werden. 

 

Nicht biometrische Identitätskarte

Die bisherige Identitätskarte ohne Chip bleibt weiterhin erhältlich. Sie eignet sich für Personen, die das Dokument als Identitätsnachweis ausschliesslich in der Schweiz benötigen.
Kann bei der Wohnsitzgemeinde beatragt werden.

Bereits ausgestellte nicht biometrische Identitätskarten bleiben für Reisen innerhalb der EU bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig, sofern sie vor dem 2. November 2026 ausgestellt wurden. Nicht biometrische Identitätskarten, die ab dem 2. November 2026 ausgestellt werden, sind für Reisen innerhalb der EU nicht mehr gültig.
 

Pass 22 oder Kombiangebot

Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Aargau können den Pass 22 oder das Kombiangebot, bestehend aus Pass 22 und Biometrische Indentitätskarte, beim Ausweiszentrum Aargau beantragen. Pass 22 / Kombiangebot