Hundekontrolle
Hundehaltende sind verpflichtet, ihren Hund (ab dem dritten Lebensmonat) bei ihrer Wohnsitzgemeinde innert 10 Tagen anzumelden und eine Kopie des Hundeausweises (Heimtierausweis oder Impfpass) abzugeben. Diese Pflicht umfasst ausserdem die Meldung von Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes.
Wenn Sie das erste Mal einen Hund besitzen, werden wir für Sie in AMICUS – der nationalen Datenbank für Hunde - ein Benutzerkonto eröffnen. In den darauffolgenden Tagen erhalten Sie Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort. Mit diesen Zugangsdaten können Sie sich bei AMICUS einloggen und Ihre Personalien vervollständigen.
Hunde müssen durch einen Tierarzt in der Schweiz bis spätestens zum dritten Lebensmonat mit einem Chip gekennzeichnet werden. Der Tierarzt benötigt Ihre Personen-ID, um den Chip des Hundes in AMICUS - der nationalen Datenbank für Hunde - registrieren zu können.
Hundetaxe
Die Hundetaxe beträgt
CHF 120.00 und wird jährlich im Mai (für die Zeit von Mai bis April des
Folgejahres) in Rechnung gestellt. Taxpflichtig sind alle Hunde ab dem
dritten Lebensmonat. Für Hunde aus eigener Zucht gilt dies ab dem
sechsten Lebensmonat.
Für
Hunde, welche zwischen dem 1. November und dem 30. April taxpflichtig
werden, ist die Hälfte der Taxe zu entrichten. Wird die Hundehaltung
nach Entrichten der Taxe zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober
aufgegeben, kann der Halter die Hälfte der Taxe zurückfordern. Wird ein
Hund innerhalb des „Hunde“-Jahres ersetzt oder der Wohnsitz
innerkantonal gewechselt, wird keine zusätzliche Taxe fällig. Bei einem
ausserkantonalen Zuzug müssen die vollen Gebühren entrichtet werden.
Stadtkanzlei Klingnau
Tel: 056 269 21 47
Propsteistrasse 1
5313 Klingnau