Gesamterneuerungswahlen

des Stadtrats, Stadtammanns, Vizeammanns, Finanzkommission, Mitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler, Ersatzmitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler-Ersatz, Steuerkommission und Ersatzmitglied-Steuerkommission für die Amtsperiode 2026/29; 1. Wahlgang

Während der gemäss § 30a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) angesetzten Nachmeldefrist von 5 Tagen ist folgende Nachnomination eingereicht worden:

Mitglied Wahlbüro / Stimmenzähler

  • Scherrer, Gisela Rita, 1951, Traubenweg 35b, Die Mitte, neu

Für die weiteren Kommissionen und den Stadtrat wurden während dieser Frist keine Nachnominationen eingereicht.

Die Wahlen des Stadtrats, des Stadtammanns, des Vizeammanns, zwei Mitglieder Finanzkommission und einem Mitglied Wahlbüro/Stimmenzähler finden am 28. September 2025 an der Urne statt.

Stille Wahlen

Nachdem während der gemäss § 30a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) angesetzten Nachmeldefrist von 5 Tagen keine weiteren Vorschläge eingereicht wurden, hat das Wahlbüro die Vorgeschlagenen, gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR, in stiller Wahl als gewählt erklärt:

Finanzkommission Einwohnergemeinde (3 von 5 Sitze)

  • Frei, Christian Walter, 1967, Haldenweg 66, FDP, bisher
  • Romer Bär, Astrid Pia, 1963, Achenbergweg 13, Die Mitte, bisher
  • Rehmann, André, 1983, Ziblistrasse 39, SP, neu

Mitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler (2 von 3 Sitze)

  • Lerf, Silvia Monika, 1976, Höngerstrasse 9, parteilos, bisher
  • Scherrer, Gisela Rita, 1951, Traubenweg 35b, Die Mitte, neu

Ersatzmitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler-Ersatzleute (2 Sitze)

  • Landös, Heinz Karl, 1962, Flüestrasse 39, SVP, bisher
  • Märki, Daniel, 1975, Haldenweg 52, parteilos, bisher

Steuerkommission (3 Sitze)

  • Denz, Ingrid, 1948, Burghaldenweg 48, Die Mitte, bisher
  • Häfeli, Myrta, 1965, Grabenstrasse 14, FDP, bisher
  • Keller, Patrik, 1973, Traubenweg 77, Die Mitte, bisher

Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz)

  • Michel, Erika Elisabeth, 1960, Burghaldenweg 26, parteilos, bisher

Wahlbeschwerden gemäss §§ 66 ff. GPR sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.

Wahlbüro Klingnau