Öffentliche Auflage mit Mitwirkungsverfahren der Teiländerung Kulturland- und Bauzonenplan Erweiterung ARA Klingnau (Parzellen 711/712), BVUARE23.252


Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung wird der Entwurf gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig findet das Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 BauG statt. Diese gemeinsame Durchführung ist ausnahmsweise möglich, da es sich um Zonenänderungen ohne wesentliche räumliche Auswirkungen handelt.

Der Entwurf mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen physisch und digital vom 10.11.2025 bis 09.12.2025 auf und können bei der Bauverwaltung Klingnau über E-Mail, bauverwaltung@klingnau.ch, angefordert werden. Für die Einsichtnahme in physischer Form bitten wir Sie, sich vorgängig telefonisch bei der Bauverwaltung anzumelden.

Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens kann sich jedermann zum vorgelegten Planungsdossier äussern. Mitwirkungsbeiträge sind schriftlich an den Stadtrat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG.

Einwendungen sind schriftlich beim Stadtrat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Beiträge sind deutlich als Einwendung oder Mitwirkungsbeitrag zu kennzeichnen.

Stadtrat Klingnau