Fotoaz Propstei Klingnau Politik und Verwaltung

Gesamterneuerungswahlen von einem Mitglied Wahlbüro/Stimmenzähler und zwei Mitgliedern Finanzkommission für die Amtsperiode 2026/2029; 2. Wahlgang, Stille Wahl

Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für den zweiten Wahlgang von einem Mitglied Wahlbüro/Stimmenzähler und zwei Mitglieder Finanzkommission sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Gestützt auf § 33 Abs. 2 GPR hat das Wahlbüro die folgende Kandidatin und Kandidaten als gewählt erklärt:

Wahlbüro/Stimmenzähler (1 Mitglied)

  • Kuhn, René, 1978, Burghaldenweg 2, SVP, neu

Finanzkommission (2 Mitglieder)

  • Knecht, Janine, 1978, Föhrenweg 43, parteilos, neu
  • Muri, Matthias, 1987, Steigring 5, parteilos, neu

Somit sind das Wahlbüro und die Finanzkommission für die neue Amtsperiode vollzählig.

Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetztes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.

Wahlbüro Klingnau