Fotoaz Propstei Klingnau Politik und Verwaltung

Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/29 Sonntag, 28. September 2025 - Anmeldeverfahren


  • Wahl von fünf Mitgliedern des Stadtrates, Stadtammann und Vizeammann
  • Wahl von fünf Mitgliedern der Finanzkommission
  • Wahl von drei Mitgliedern der Steuerkommission
  • Wahl eines Ersatzmitgliedes der Steuerkommission
  • Wahl von drei Mitgliedern des Wahlbüros
  • Wahl von zwei Ersatzmitgliedern des Wahlbüros

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Stadt Klingnau zu unterzeichnen und bei der Stadtkanzlei Klingnau, bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, d.h. bis Freitag, 15. August 2025, 12:00 Uhr, einzureichen.

Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Diese Regelung gilt nicht für die Erneuerungswahl des Stadtrates, wofür in jedem Fall ein Urnengang durchgeführt werden muss.

Die Wahl des Stadtammanns und des Vizeammanns findet gleichzeitig wie die Stadtratswahlen statt. Als Stadtammann oder Vizeammann kann nur gültige Stimmen erhalten, wer gleichzeitig auch als Stadtrat gewählt wird (§ 27a, Ziff. 2, lit. a GPR)

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.

Das erforderliche Formular kann bei der Stadtkanzlei, Tel. 056 269 21 00, stadtkanzlei@klingnau.ch oder hier bezogen bzw. heruntergeladen werden.

Stadtrat Klingnau