Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Zurzibiet
Trockenheit – Gefahrenstufen 5
Aufgrund der zurzeit herrschenden Trockenheit, den ausbleibenden Niederschlägen und der Hitze gilt im Verbandsgebiet des Bevölkerungsschutzes Zurzibiet (Bezirk Zurzach z.Z. Gemeinden Schwaderloch und Mandach) ab dem 23. Juli 2026 08:00 Uhr die Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot».
Verhalten bei Trockenheit Gefahrenstufe 5:
- Im ganzen Verbandsgebiet (Bezirk Zurzach zzgl. Gemeinden Schwaderloch und Mandach) gilt ab dem 23. Juli 2026, 8.00 Uhr die Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot».
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
- Eine sachgemässe und vernünftige Anwendung vorausgesetzt, ist einzig die Verwendung von Elektro- und Gasgrills im Siedlungsgebiet zulässig.
Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.