Waldhuette Aussenansicht

Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Zurzibiet

Trockenheit – Gefahrenstufen 5

Aufgrund der zurzeit herrschenden Trockenheit, den ausbleibenden Niederschlägen und der Hitze gilt im Verbandsgebiet des Bevölkerungsschutzes Zurzibiet (Bezirk Zurzach z.Z. Gemeinden Schwaderloch und Mandach) ab dem 23. Juli 2026 08:00 Uhr die Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot». 

Verhalten bei Trockenheit Gefahrenstufe 5:

  • Im ganzen Verbandsgebiet (Bezirk Zurzach zzgl. Gemeinden Schwaderloch und Mandach) gilt ab dem 23. Juli 2026, 8.00 Uhr die Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot».
  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
  • Eine sachgemässe und vernünftige Anwendung vorausgesetzt, ist einzig die Verwendung von Elektro- und Gasgrills im Siedlungsgebiet zulässig.
    Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
     

Inserat Gernelles Feuerwerksverbot

Merkblatt Verhalten bei Trockenheit