Bedingtes Feuerverbot im Wald und am Waldrand aufgehoben

Bedingtes Feuerverbot im Wald und am Waldrand aufgehoben

Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Die Bodenmessdaten weisen eine gesteigerte Feuchtigkeit, wenn auch auf tiefem Niveau, auf. Ab Mittwoch, 16. September 2026, 12 Uhr wird die Waldbrandgefahrenstufe von 4 auf 3 (erhebliche Waldbrandgefahr) heruntergestuft.

Es gilt weiterhin der Aufruf zum vorsichtigen Umgang mit Feuer gemäss Merkblatt zur Gefahrenstufe 3. Im Wald dürfen nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grosser Vorsicht sowie unter Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist auf das Feuern vollständig zu verzichten.

Merkblatt Stufe 3
Inserat Mahnung zur Vorsicht Stufe 3