Fotoaz Propstei Klingnau Politik und Verwaltung

Veröffentlichung von Gemeindeversammlungsbeschlüssen

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2025 publiziert.


Einwohnergemeinde

  1. Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2024 (Genehmigung)
  2. Einbürgerungsgesuche (Genehmigung)
  3. Rechenschaftsbericht und Jahresrechnung 2024 (Genehmigung)
  4. Verpflichtungskredit Wohnen im Alter; CHF 235‘000.- (Genehmigung)
  5. Verpflichtungskredit Friedhofskapelle; CHF 685‘000.- (Genehmigung)
  6. Kreditabrechnung öffentliche WC-Anlage St. Blasierhaus (Genehmigung)
  7. Kreditabrechnung Tiefengrabenbach (Genehmigung)

Die unter Traktandum 2 (Einbürgerungsgesuche) gefassten Beschlüsse der Einwoh-nergemeinde sind definitiv gefasst. Die restlichen Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Gegen diese Beschlüsse kann von 10 % der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Publikation das Referendum ergriffen werden. Formulare zur Sammlung von Unterschriften können bei der Stadtkanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens der Stadtkanzlei eingereicht werden.

Bei Zustandekommen des Referendums wird der entsprechende Beschluss einer Urnenabstimmung unterstellt.


Ablauf der Referendumsfrist: 14. Juli 2025